Fangbestimmungen

Stand: 29.04.2018

Diese Seite wird in Zukunft durch die Vereinsordnung ersetzt

Fanglisten Größe - Gewicht

Auf Wunsch einiger Mitglieder wurde eine Liste eingefügt, aus der man anhand der Größe des Fisches sein ungefähres Gewicht bestimmen kann

 

Wenn ihr keine Waage dabei habt, um die gefangen Fische zu wiegen, dann bitte das Gewicht aus der beigefügten Tabelle eintragen

 

Dies ist immer noch besser als kein Gewicht anzugeben

.

Bitte weitersagen und auf unsere Homepage hinweisen

 


Ein weiterer nützlicher Link im Internet ist diese virtuelle Fischwaage: http://www.angeln-24.de/waage/index.php

Fangbestimmungen
Fangbestimmungen für alle Gewässer

 

Seit 2012 ist vereinsintern die Schonzeit der Regenbogenforelle (15.12. - 15.04.) und der Bachforelle (1.10. - 28.02.) gleichgesetzt!

 

Das heißt, das Fischen auf Forellen ist vereinsintern vom 1.10. bis zum 15.04. eines jeden Jahres in Fließgewässern verboten!

 

Aufgrund von Besatzmaßnahmen sind die Fließgewässer von 15.03 bis zum 15.04 für den Fischfang gesperrt!

 

Die gesetzlichen Bestimmungen über Fangzeiten, Grenzen, Schon-maße und Schonzeiten sind einzuhalten!

 

Mit einer (1) Handangel (eine (1) Anbissstelle) vom Ufer aus!

 

Ab 21:00 Uhr mit zwei (2) Grundangeln auf Aal!

 

Anfüttern ist nicht erlaubt!

 

Das Fischen mit Blinker, Wobbler oder dergleichen ist vom 15.02. bis 30.04. nicht erlaubt!

 

Das Fischen mit der Reuse ist nicht zulässig!

 

Nach Besatzmaßnahmen ist das entsprechende Gewässer für 4 Wo-chen gesperrt!

Raubfischfang

 

Für Inhaber von Jahreskarten ist das Fischen auf Hecht und Zander an allen Wochentagen (außer Schonzeit) erlaubt.

 

Vereinsmitglieder und Gastfischer mit Tageskarte dürfen nicht auf Hecht/Zander fischen!

 

Während der Hecht- und Zanderschonzeit vom 15.02. bis zum 30.04. ist das Blinkern und Wobbeln verboten!

 

Jeder einzelne Fang muss sofort in die Fangliste der Jahreskarte oder auf der Rückseite der Tageskarte eingetragen werden!

 

Dabei muss die Fischart, Gewässer, Größe in cm und das Gewicht in Gramm einzeln eingetragen werden!

Die wichtigsten Schonzeiten und Schonmaße

Verordnung für den Bezirk Niederbayern und vereinsinterne Bestimmungen:

 

Art

Schonzeit

Schonmaß

 

Art

Schonzeit

Schonmaß

 

Hecht

15.02. bis 30.04.

50 cm

 

Regenbogen

01.10. bis 15.04.

26 cm

 

Zander

15.02. bis 30.04.

50 cm

 

Bachforelle

01.10. bis 15.04.

26 cm

 

Äsche

01.01. bis 30.04.

35 cm

 

Graskarpfen

70 cm

 

Rutte

35 cm

 

Schleie

26 cm

 

Karpfen

35 cm

 

Aitel

26 cm

 

Edelkrebs w

01.10. bis 31.07.

12 cm

 

Aal

50 cm

 

Edelkrebs m

12 cm

Fangmengen für alle Gewässer

(siehe auch Bestimmungen auf den Jahreskarten und Tageskarten)

 

Zander/Hecht:

1

Stück / Tag

maximal

5

Stück / Jahr

 

Salmoniden:

3

Stück / Tag

maximal

25

Stück / Jahr

 

Karpfen:

3

Stück / Tag

maximal

30

Stück / Jahr

Nach dem Fang von 3 Salmoniden in den Fließgewässern Große Laaber/Mühlbach dürfen nur noch Friedfische gefangen werden

Kontrollen an den Gewässern

 

Jedes Ausschussmitglied ist berechtigt, Personen die den Fischfang in und an den Vereinsgewässern ausüben, zu kontrollieren.

 

Bei der 1. Verfehlung erfolgt ein Eintrag in den Erlaubnisschein.

 

Bei der 2. Verfehlung werden die Erlaubnisscheine ersatzlos eingezogen.

 

Schwarzfischer sind sofort zur Anzeige zu bringen!

Tageskartenabgabe

 

Fänge sind auf der Rückseite der Tageskarte einzutragen!

 

Jede Tageskarte ist sofort, aber spätestens am 31.12. abzugeben, auch wenn nichts gefangen wurde!

 

Tageskarten bitte am Dokopilweiher in den Briefkasten einwerfen!

Sonstige Fangbestimmungen

 

In den Weihern gilt für die Regenbogenforelle die vereinsinterne Regelung

 

Alle anderen Fische unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen

 

Untermaßige und Fische, für die Schonzeit besteht, sind schonend zurückzusetzen!

 

Wenn nötig ist der Haken oder die Angelschnur abzuschneiden

Sonstige Regeln

 

Die Jahres- oder Tageskarte sowie der gültige Fischereischein müssen stets mitgeführt werden

 

Die Einrichtungen, Geräte und Ufer der Gewässer sind pfleglich zu behandeln.

 

Beschädigungen, Verunreinigungen etc. sind zu vermeiden.

 

Missstände, Fischsterben, Beschädigungen etc. sind unverzüglich den jeweiligen Gewässer-/Gerätewarten zu melden

 

Grundsätzlich ist das Fischen während der Arbeitseinsätze (Karfreitag, Volksfest, Weiherfest, Erntedankfest, Gewässereinsätze) untersagt!

 

Das Befahren von Wiesen/Feldern und Grundstücken ist zu unterlassen!