Fischkarten und Tätigkeitsstunden

Stand: 29.04.2018

Diese Seite wird in Zukunft durch die Vereinsordnung ersetzt

Jahreskarten

Jahreskarten

Es gibt es zwei verschiedene Jahreskarten:

 

JK1

=

Alle Weiher (Pöllinger-, Krankenhaus-, Spitzauer-, Dokopil-, Tretter-Weiher)

 

JK2

=

Große Laaber/Mühlbach

Mitglieder, die älter als 60 Jahre sind und dem Verein nach dem 10.09.2005 beigetreten sind, zahlen für die Jahreskarte den gleichen Betrag, wie Mitglieder, die älter als 18 Jahre sind.

Für Mitglieder, die älter als 60 Jahre sind und vor dem 10.09.2005 dem Verein beigetreten sind, bleibt es bei der 50%igen Ermäßigung auf die Jahreskarten (Bestandserhaltung).

Die Jahreskarten können von jedem Vereinsmitglied mit bestandener Fischerprüfung und gültigem Fischereischein erworben werden. Durch den Erwerb einer Jahreskarte wird man aktives Mitglied und muss die vorgegebenen Bestimmungen (Stunden für Arbeitseinsätze oder Nachbezahlung für nicht geleistete Arbeitsstunden) erfüllen!

Jahreskarten für die Vorstandschaft

Der 1. Vorsitzende braucht als Fischereiberechtigter keine genehmigte Jahreskarte, um den Fischfang auszuüben! Er erhält nur eine Fangliste.

Für die zahlreichen Stunden und die unentgeltliche Arbeit der einzelnen Ausschussmitglieder in der Vorstandschaft des Fischereivereins wird für die Jahreskarten folgende Regelung aufrecht erhalten:

Die Mitglieder der Vorstandschaft brauchen nur eine Jahreskarte erwerben. Die zweite Jahreskarte erhalten sie kostenfrei als Entschädigung für ihre Tätigkeit in der Vorstandschaft.

Mehrere Vergünstigungen (wie z.B. Familienrabatt für Ehepartner, etc.) können nicht zusammengefasst bzw. addiert werden.

Für alle anderen aktiven Mitglieder gilt nach wie vor folgende Regelung:
(aktives Mitglied = Inhaber einer Jahreskarte)

Jahreskarten für Erwachsene (genehmigungspflichtig):

 

JK1

=

Alle Weiher

Einzelpreis:

80,- Euro

 

JK2

=

Große Laaber/Mühlbach

Einzelpreis:

80,- Euro

Wird zu einer Jahreskarte (JK1 oder JK2) noch eine zweite Jahreskarte hinzu gekauft, wird auf den Einzelpreis der hinzugekauften Jahreskarte 50% Nachlass gewährt, d.h. die zweite Jahreskarte kostet dann nur 40,- Euro

Verteilung der genehmigungspflichtigen Jahreskarten

Sollte es mehr Bewerber für die Jahreskarten geben, als Jahreskarten vorhanden sind, werden die Jahreskarten wie folgt vergeben:

 

1.

Mitglied in der Vorstandschaft

 

2.

Arbeitstunden aus dem Vorjahr

 

3.

Beitritt zum Verein

 

4.

Rechtzeitige Abgabe der alten Jahreskarte bis zum 31.12. des Vorjahrs

 

5.

Über Sonderfälle (Krankheit im Vorjahr, Arbeitsstunden, etc.) entscheidet die Vorstandschaft nach schriftlicher Beantragung durch den Betroffenen

Familienrabatt für Ehepartner

Für einen Ehepartner gibt es 50% Ermäßigung auf die Jahreskarten, wenn beide Ehepartner aktive Mitglieder im Verein sind und jeder die gleiche Anzahl von Jahreskarten kauft.

Jahreskarten für Neumitglieder

Aktive Neumitglieder, die im Laufe des Jahres eine Jahreskarte erwerben wollen, müssen den gesamten Betrag (Jahreskarte, Jahresbeitrag, VDSF-Marke, Ausweis für FV Bayern, Königsfischen, Aufnahmegebühr) in bar, bei Abholung der Jahreskarte, beim ausgebenden Vorstandsmitglied bezahlen.

Ausgabe der Jahreskarten

Die Ausgabe der reservierten und vorbereiteten Jahreskarten erfolgt (wenn möglich) im Anschluss an die Jahreshauptversammlung.

Die Ausgabe der Jahreskarten erfolgt nur, wenn

 

sich der Jahreskarteninhaber beim 1. Vorsitzenden für die verschiedenen Vereinsaktivitäten (Karfreitag, Volksfest, Weiherfest, Erntedankfest) während der Jahreshauptversammlung gemeldet und in die entsprechenden Listen eingetragen hat

 

das aktive Mitglied seine Jahreskarte des Vorjahrs rechtzeitig und vollständig ausgefüllt - mit abgezeichneten Arbeitsstunden - abgegeben hat (Termin: 31.12.)

Nicht reservierte Jahreskarten werden nicht per Post zugeschickt. Diese können
am Stammtisch im Februar in Empfang genommen werden!

Abgabe der abgelaufenen Jahreskarten

Die Abgabe der vollständig ausgefüllten Jahreskarten muss bis zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres erfolgen, damit die Fangliste rechtzeitig ausgewertet und der Frühjahrsbesatz geplant und festgesetzt werden kann.

Eintragung und Abzeichnung der Tätigkeits- und Gewässerstunden sollten nicht vergessen werden. Nachträge bei der Abgabe der JK werden nicht berücksichtigt!

Die Fachberatung für Fischerei - Bezirk Niederbayern - fordert, dass für jeden gefangenen Fisch das Gewässer, die Art, die Größe und das Gewicht gesondert in die Fangliste eingetragen werden.

Tageskarten

Tageskarten für Vereinsmitglieder

Ab 2016 müssen auch Tageskarteninhaber Pflichtarbeitsstunden leisten, dazu wird mit der Tageskarte eine Arbeitsnachweisliste ausgehändigt. Diese ist abgezeichnet spätestens zum 31.12. jeden Jahres abzugeben.

Die Pflichtarbeitsstunden sind wie folgt geregelt:

 

ab 50 Jahren

keine Pflichtarbeitsstunden

 

unter 50 Jahren

5 Pflichtarbeitsstunden

 

Gäste

Gäste, die mit einem aktiven Vereinsangehörigen zum Fischen gehen, müssen keine Pflichtarbeitsstunden leisten

Ausführliches Hinweisblatt mit Bestimmungen:

Ausgabestelle für Tageskarten

 

Bäckerei Günther Wöß

 

Bahnhofstraße 10

 

84076 Pfeffenhausen

 

Tel.: 08782 276

Die Tageskarten 2016 werden nur während der Ladenöffnungszeiten gegen Barzahlung ausgegeben:

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

6:00 - 12:00

6:00 - 12:00

6:00 - 12:00

6:00 - 12:00

6:00 - 12:00

6:00 - 12:00

14:00 - 18:00

14:00 - 18:00

-

14:00 - 18:00

14:00 - 18:00

Der gültige Jahresfischereischein ist unaufgefordert vorzulegen!

Fänge sind auf der Rückseite der Tageskarte einzutragen! Die ausgefüllte Tageskarte ist umgehend am Vereinsheim am Dokopilweiher in den Briefkasten einzuwerfen!

Tageskarten für Gastfischer und passive Mitglieder

 

Tageskarteninhaber müssen seit 2016 fünf Tätigkeitsstunden leisten

 

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine aktiven Gastfischer einladen oder zum Fischfang mitnehmen!

 

Gastfischer, die im Besitz eines gültigen Jahresfischereischeins (1 / 5 / 10 Jahre / auf Lebenszeit) sind, können Tageskarten für Weiher oder Fließgewässer nur dann erwerben, wenn sie in Begleitung von aktiven Vereinsmitgliedern den Fischfang ausüben!

 

Der Fischfang auf Hecht und / oder Zander bleibt für Gastfischer und Tageskarteninhaber weiterhin untersagt!

 

Das aktive Vereinsmitglied übernimmt hierfür die Verantwortung!

 

Gastfischer dürfen nicht allein in den Vereinsgewässern des Fischereivereins Pfeffenhausen e.V. fischen.

 

Die Fänge sind auf der Rückseite der Tageskarte einzutragen!

 

Die Ausgabe der Tageskarten für die Fließgewässer Große Laaber/Mühlbach erfolgt erst ab dem 01. Juni eines jeden Jahres!

 

Passive Mitglieder können nur 3 Tageskarten für die Fließgewässer pro Person und Jahr erwerben!

Tätigkeits- und Gewässerpflegestunden

Nicht abgezeichnete Tätigkeits- und Gewässerpflegestunden werden bei der Abgabe der Tageskarten (bis spätestens zum31. Dezember jeden Jahres), als nicht geleistet bewertet und nicht anerkannt.


Nicht geleistete Pflichtarbeitsstunden werden mit dem Gesamtjahresbeitrag
des Folgejahres eingezogen

 

Erwachsene

(18 - 49):

Fehlstunden

à 8,- €

maximal 40,- €

 

Jugendliche

(bis 18):

Fehlstunden

à 4,- €

maximal 20,- €

Mit dem Erwerb der Tageskarte erkennt der Käufer alle Bestimmungen an.

Tageskarten gibt es bis zum 15.12. eines jeden Jahres zum Preis von:

 

10,- Euro

für Erwachsene

 

8,- Euro

für Jugendliche

Tageskarten können von allen Vereinsmitgliedern, die im Besitz eines gültigen Jahresfischereischeins (1 / 5 / 10 Jahre / auf Lebenszeit) sind, erworben werden.

Anzahl der Tageskarten

Für Gastfischer, aktive/passive Vereinsmitglieder mit gültigem Jahresfischereischein wird es folgende Anzahl von genehmigten Tageskarten pro Gewässer geben:

 

12 Tageskarten

Gärtnerbach/Marktbach

 

16 Tageskarten

Pöllinger-/Krankenhausweiher

 

16 Tageskarten

Spitzauer-/Dokopilweiher

 

16 Tageskarten

Tretterweiher 1 + 2

 

40 Tageskarten

Große Laaber/Mühlbach

Jahreskarten für Jugendliche

Jugendliche mit bestandener Prüfung

Jugendliche mit bestandener Prüfung (ab 14 Jahren) können wählen zwischen

 

genehmigungspflichtiger Jahreskarte + Jahresfischereischein oder

 

genehmigungsfreier Jahreskarte + Jugendfischereischein

Ein Mix aus beiden Möglichkeiten ist nicht zulässig.

Jugendliche mit bestandener Prüfung, die den Fischfang allein ausüben wollen, benötigen immer die genehmigungspflichtige Jahreskarte und den Jahresfischereischein!

Jugendliche ohne Prüfung

Jugendliche ohne Prüfung dürfen nur mit dem Jugendfischereischein und der genehmigungsfreien Jahreskarte und unter Aufsicht eines Erwachsenen mit bestandener Fischerprüfung, der gleichzeitig Jahresfischereischeininhaber ist, den Fischfang ausüben!

Die Anzahl der genehmigungsfreien Jahreskarten für Jugendliche ist auf die Anzahl der jugendlichen Mitglieder festgelegt.

Jugendliche (10 bis 18 Jahre) bezahlen nur den halben Preis der Jahreskarte für Erwachsene!

 

JK1

=

Alle Weiher

Einzelpreis:

40,- Euro

 

JK2

=

Große Laaber/Mühlbach

Einzelpreis:

40,- Euro

Wird zu einer Jahreskarte (JK1 oder JK2) noch eine zweite Jahreskarte hinzu gekauft, wird auf den Einzelpreis der hinzu gekauften Jahreskarten 50% Nachlass gewährt, d.h. die zweite Jahreskarte kostet dann nur 20,- Euro.

Willersdorfer Weiher

Ab 2016 ist es den Vereinsmitgliedern die eine Jahreskarte für unsere Gewässer erworben haben möglich, eine Jahreskarte des KFV Kehlheim für die Willersdorfer Weiher über die Vorstandschaft unseres Vereins zu erwerben


Für Jahreskarteninhaber unseres Vereins ist es nun möglich eine Jahreskarte für die "Willersdorfer Weiher" des KFV Kehlheim über die Vorstandschaft zu erwerben.
Hierfür wird während der Generalversammlung eine Liste ausgelegt, auf der sich jeder Jahreskarteninhaber eintragen kann.
Die Gebühr für die Jahreskarte beträgt 110 Euro, die vom KFV Kehlheim direkt abgebucht wird.
Beim Fischen an diesem Gewässer gelten die Bestimmungen des KFV Kehlheim.

Tätigkeitsstunden Erwachsene und Jugendliche

Anzahl der Tätigkeitsstunden

Die Anzahl der Tätigkeitsstunden, die zusätzlich für die Jahreskarten erbracht werden müssen, beträgt weiterhin 25 Stunden!

Jahreskarteninhaber (Erwachsene und Jugendliche) müssen dazu

 

20 Tätigkeitsstunden zur Teilnahme bei Vereinsaktivitäten

 

und fünf (5) Pflichtarbeitsstunden zur Gewässerpflege

am Jahresende nachweisen und abgezeichnet haben!

Die 20 Tätigkeitsstunden können, wie bisher, bei der Teilnahme an Veranstaltungen wie z. B. Karfreitagsgrillen, Volksfestgrillen, Weiherfest, Fischputzen, usw. abgegolten werden.

Diese Stunden müssen von Vorstandsmitgliedern in der jeweils gültigen Jah-reskarte abgezeichnet werden, dazu bitte die Jahreskarten zu den verschiedenen Aktivitäten mitbringen, nachträglich eingetragene Arbeitsstunden können nicht abgezeichnet werden.

Die 5 Pflichtarbeitsstunden können nur bei der Gewässerpflege abgegolten werden. Diese müssen von den Gewässerwarten in der jeweils gültigen Jahreskarte abgezeichnet werden.

Die Gewässerwarte führen hierzu eine eigene Liste. Auch hierzu bitte die Jahreskarten zu den Arbeitseinsätzen mitnehmen, nachträglich eingetragene Arbeitsstunden können nicht abgezeichnet werden

Nicht abgezeichnete Tätigkeits- und Gewässerpflegestunden

Nicht abgezeichnete Tätigkeits- und Gewässerpflegestunden werden bei der Abgabe der Jahreskarten (bis zum 31.12. eines jeden Jahres), als nicht geleistet bewertet und nicht anerkannt.

Nicht geleistete Tätigkeits-/Pflichtarbeitsstunden werden mit dem Gesamtjahresbeitrag des Folgejahres eingezogen.

 

Erwachsene

(18 - 60)

20 Std./Jahr

+

5 Pflicht-Std./Jahr

 

Erwachsene

(ab 60)

10 Std./Jahr

+

5 Pflicht-Std./Jahr

 

Jugendliche

(bis 18)

20 Std./Jahr

+

5 Pflicht-Std./Jahr

Berechnung der nichtgeleisteten Tätigkeits-/Pflichtarbeitsstunden:

Die Tätigkeits- und Pflichtarbeitsstunde wird mit:

 

8,-

€/Std.

für Erwachsene verrechnet

(max. Fehlbetrag:

200,- €/120,- €)

 

4,-

€/Std.

für Jugendliche verrechnet

(max. Fehlbetrag:

100,- €)