Fischkarten und Tätigkeitsstunden
Stand: 29.04.2018
Diese Seite wird in Zukunft durch die Vereinsordnung ersetzt
Jahreskarten |
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Jahreskarten Es gibt es zwei verschiedene Jahreskarten:
Mitglieder, die älter als 60 Jahre sind und dem Verein nach dem 10.09.2005 beigetreten sind, zahlen für die Jahreskarte den gleichen Betrag, wie Mitglieder, die älter als 18 Jahre sind. Für Mitglieder, die älter als 60 Jahre sind und vor dem 10.09.2005 dem Verein beigetreten sind, bleibt es bei der 50%igen Ermäßigung auf die Jahreskarten (Bestandserhaltung). Die Jahreskarten können von
jedem Vereinsmitglied mit bestandener Fischerprüfung und gültigem Fischereischein
erworben werden. Durch den Erwerb einer Jahreskarte wird man aktives Mitglied und muss
die vorgegebenen Bestimmungen (Stunden für Arbeitseinsätze oder Nachbezahlung
für nicht geleistete Arbeitsstunden) erfüllen! |
Jahreskarten für die Vorstandschaft Mehrere Vergünstigungen (wie z.B. Familienrabatt für Ehepartner, etc.) können nicht zusammengefasst bzw. addiert werden. |
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Für alle anderen aktiven Mitglieder gilt
nach wie vor folgende Regelung: Jahreskarten für Erwachsene (genehmigungspflichtig):
Wird zu einer Jahreskarte (JK1 oder JK2) noch eine zweite Jahreskarte hinzu gekauft, wird auf den Einzelpreis der hinzugekauften Jahreskarte 50% Nachlass gewährt, d.h. die zweite Jahreskarte kostet dann nur 40,- Euro |
Verteilung der genehmigungspflichtigen Jahreskarten Sollte es mehr Bewerber für die Jahreskarten geben, als Jahreskarten vorhanden sind, werden die Jahreskarten wie folgt vergeben:
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Familienrabatt für Ehepartner Für einen Ehepartner gibt es
50% Ermäßigung auf die Jahreskarten, wenn beide Ehepartner aktive Mitglieder
im Verein sind und jeder die gleiche Anzahl von Jahreskarten kauft. |
Jahreskarten für Neumitglieder Aktive Neumitglieder, die im Laufe
des Jahres eine Jahreskarte erwerben wollen, müssen den gesamten Betrag (Jahreskarte,
Jahresbeitrag, VDSF-Marke, Ausweis für FV Bayern, Königsfischen, Aufnahmegebühr)
in bar, bei Abholung der Jahreskarte, beim ausgebenden Vorstandsmitglied bezahlen. |
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Ausgabe der Jahreskarten Die Ausgabe der reservierten und vorbereiteten Jahreskarten erfolgt (wenn möglich) im Anschluss an die Jahreshauptversammlung. Die Ausgabe der Jahreskarten erfolgt nur, wenn
Nicht reservierte Jahreskarten werden
nicht per Post zugeschickt. Diese können |
Abgabe der abgelaufenen Jahreskarten Die Abgabe der vollständig ausgefüllten Jahreskarten muss bis zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres erfolgen, damit die Fangliste rechtzeitig ausgewertet und der Frühjahrsbesatz geplant und festgesetzt werden kann. Eintragung und Abzeichnung der Tätigkeits- und Gewässerstunden sollten nicht vergessen werden. Nachträge bei der Abgabe der JK werden nicht berücksichtigt! Die Fachberatung für Fischerei - Bezirk Niederbayern - fordert, dass für jeden gefangenen Fisch das Gewässer, die Art, die Größe und das Gewicht gesondert in die Fangliste eingetragen werden. |
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Tageskarten |
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Tageskarten für Vereinsmitglieder Ab 2016 müssen auch Tageskarteninhaber Pflichtarbeitsstunden leisten, dazu wird mit der Tageskarte eine Arbeitsnachweisliste ausgehändigt. Diese ist abgezeichnet spätestens zum 31.12. jeden Jahres abzugeben. Die Pflichtarbeitsstunden sind wie folgt geregelt:
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Ausgabestelle für Tageskarten
Die Tageskarten 2016 werden nur während der Ladenöffnungszeiten gegen Barzahlung ausgegeben:
Der gültige Jahresfischereischein ist unaufgefordert vorzulegen! Fänge sind auf der Rückseite der Tageskarte einzutragen! Die ausgefüllte Tageskarte ist umgehend am Vereinsheim am Dokopilweiher in den Briefkasten einzuwerfen! |
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Tageskarten für Gastfischer und passive Mitglieder
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Tätigkeits- und Gewässerpflegestunden Nicht abgezeichnete Tätigkeits- und Gewässerpflegestunden werden bei der Abgabe der Tageskarten (bis spätestens zum31. Dezember jeden Jahres), als nicht geleistet bewertet und nicht anerkannt.
Mit dem Erwerb der Tageskarte erkennt der Käufer alle Bestimmungen an. |
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Tageskarten gibt es bis zum 15.12. eines jeden Jahres zum Preis von:
Tageskarten können von allen Vereinsmitgliedern, die im Besitz eines gültigen Jahresfischereischeins (1 / 5 / 10 Jahre / auf Lebenszeit) sind, erworben werden. |
Anzahl der Tageskarten Für Gastfischer, aktive/passive Vereinsmitglieder mit gültigem Jahresfischereischein wird es folgende Anzahl von genehmigten Tageskarten pro Gewässer geben:
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Jahreskarten für Jugendliche |
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Jugendliche mit bestandener Prüfung Jugendliche mit bestandener Prüfung (ab 14 Jahren) können wählen zwischen
Ein Mix aus beiden Möglichkeiten ist nicht zulässig. Jugendliche mit bestandener Prüfung, die den Fischfang allein ausüben wollen, benötigen immer die genehmigungspflichtige Jahreskarte und den Jahresfischereischein! |
Jugendliche ohne Prüfung Jugendliche ohne Prüfung dürfen nur mit dem Jugendfischereischein und der genehmigungsfreien Jahreskarte und unter Aufsicht eines Erwachsenen mit bestandener Fischerprüfung, der gleichzeitig Jahresfischereischeininhaber ist, den Fischfang ausüben! |
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Die Anzahl der genehmigungsfreien Jahreskarten für Jugendliche ist auf die Anzahl der jugendlichen Mitglieder festgelegt. Jugendliche (10 bis 18 Jahre) bezahlen
nur den halben Preis der Jahreskarte für Erwachsene! |
Wird zu einer Jahreskarte (JK1 oder
JK2) noch eine zweite Jahreskarte hinzu gekauft, wird auf den Einzelpreis der hinzu
gekauften Jahreskarten 50% Nachlass gewährt, d.h. die zweite Jahreskarte kostet
dann nur 20,- Euro. |
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Willersdorfer Weiher |
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Ab 2016 ist es den Vereinsmitgliedern die eine Jahreskarte für unsere Gewässer erworben haben möglich, eine Jahreskarte des KFV Kehlheim für die Willersdorfer Weiher über die Vorstandschaft unseres Vereins zu erwerben |
Für Jahreskarteninhaber unseres
Vereins ist es nun möglich eine Jahreskarte für die "Willersdorfer Weiher"
des KFV Kehlheim über die Vorstandschaft zu erwerben. |
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Tätigkeitsstunden Erwachsene und Jugendliche |
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Anzahl der Tätigkeitsstunden Die Anzahl der Tätigkeitsstunden, die zusätzlich für die Jahreskarten erbracht werden müssen, beträgt weiterhin 25 Stunden! Jahreskarteninhaber (Erwachsene und Jugendliche) müssen dazu
am Jahresende nachweisen und abgezeichnet haben! Die 20 Tätigkeitsstunden können, wie bisher, bei der Teilnahme an Veranstaltungen wie z. B. Karfreitagsgrillen, Volksfestgrillen, Weiherfest, Fischputzen, usw. abgegolten werden. Diese Stunden müssen von Vorstandsmitgliedern in der jeweils gültigen Jah-reskarte abgezeichnet werden, dazu bitte die Jahreskarten zu den verschiedenen Aktivitäten mitbringen, nachträglich eingetragene Arbeitsstunden können nicht abgezeichnet werden. Die 5 Pflichtarbeitsstunden können nur bei der Gewässerpflege abgegolten werden. Diese müssen von den Gewässerwarten in der jeweils gültigen Jahreskarte abgezeichnet werden. Die Gewässerwarte führen
hierzu eine eigene Liste. Auch hierzu bitte die Jahreskarten zu den Arbeitseinsätzen
mitnehmen, nachträglich eingetragene Arbeitsstunden können nicht abgezeichnet
werden |
Nicht abgezeichnete Tätigkeits- und Gewässerpflegestunden Nicht abgezeichnete Tätigkeits- und Gewässerpflegestunden werden bei der Abgabe der Jahreskarten (bis zum 31.12. eines jeden Jahres), als nicht geleistet bewertet und nicht anerkannt. Nicht geleistete Tätigkeits-/Pflichtarbeitsstunden werden mit dem Gesamtjahresbeitrag des Folgejahres eingezogen.
Berechnung der nichtgeleisteten Tätigkeits-/Pflichtarbeitsstunden: Die Tätigkeits- und Pflichtarbeitsstunde wird mit:
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